Mit dem MICRO.SPECTOR MI1 Prüfsystem bietet MABRI.VISION eine Vision-Lösung zur automatisierten Prüfung von Mikrolinsen. Bei der Produktion kann es bereits durch geringe Veränderungen des Ausgangsmaterials oder von Prozessparametern zu Störungen in den Linsen kommen. Über einen parallelisierten Bildverarbeitungs-Algorithmus werden diese Formabweichungen, Störstellen, Partikel oder Verschlüsse zuverlässig erkannt. Mit einem Highspeed-Kamerasystem wird die Bauteiloberfläche mit einer 0,75μm-Auflösung abgescannt. Durch eine schnelle Prozessierung können Taktzeiten von unter 20s (in Abhängigkeit der Bauteilgröße) erreicht werden.
Bei einer Auflösung von 0,75 μm können in Abhängigkeit von der Bauteilgröße Taktzeiten von unter 20 s erreicht werden.
Reinraumtauglich
Durch den ausschließlichen Einsatz von Reinraum-geeigneten Komponenten kann das System direkt als End-of-Line Prüfung im Reinraum genutzt werden.
Auto z-Nachführung
Eine automatische Z-Nachführung sorgt für eine zuverlässige Prüfung komplexer Prüfteile. Durch den Einsatz von Rezeptdatenbanken kann das System auch flexibel für unterschiedliche Prüflinge genutzt werden.
Extrem lichtstark
Die extreme Lichtstärke der Hochgeschwindigkeits-Kamera liefert wiederholbare und zuverlässige Aufnahmen verschiedenster Prüflinge und kann je nach Anforderung angepasst werden.
Benötigen Sie weitere Informationen über eine bestimmte Produktgruppe oder haben Sie eine konkrete Produktanfrage? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
MABRI.VISION GmbH Philipsstraße 8 52068 Aachen
+49 241 5652 7930
info@mabri.vision
Jetzt Produktvorführung anfragen!
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Es besteht keine Verpflichtung, der Verarbeitung Ihrer Daten zuzustimmen, um dieses Angebot nutzen zu können.Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Der EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.